Abscheiderservice - Generalinspektion
Bedienelemente Saug-/Druckfahrzeug

Hochmotiviert für saubere Lösungen!

Leerung und Reinigung Ihrer Abscheideranlage gemäß der DIN 1999-100 (EN 858)


Ölabscheider

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Für den Betrieb einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage hat der Gesetzgeber strenge Auflagen erhoben, damit unkontrolliertes Austreten von Ölen bzw. wassergefährdenen Stoffen ins Grundwasser vermieden werden. Die Nadermann und Martin GmbH hat sich nach langjähriger Erfahrung auf die Einhaltung dieser Richtlinien und der daraus resultierenden Leerung und Reinigung, sowie der Wartung dieser Abscheideranlage spezialisiert.

Gerne führen wir, durch unser qualifiziertes Fachpersonal, folgende Dienstleistungen gemäß DIN-1999-100 durch:

Abscheiderleerung & Reinigung

  • Entleerung mittels Saug-/Druckfahrzeug
  • Reinigung mittels Hochdruckatümaten
  • Ordnungsgemäße Entsorgung der Abscheiderinhalte
  • Dokumentation im Betriebstagebuch

Abscheiderkontrolle & Wartung

Monatliche Kontrolle:

  • Messung von Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
  • Messung des Schlammspiegels bzw. des Volumens
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbstständigen Abschlusses des Abscheiders einschließlich des Schwimmers
  • Kontrolle von Sondereinbauten und Warneinrichtungen (Ölsensor)
  • Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz auf Durchlässigkeit

Halbjährliche Wartung:

  • Funktionskontrolle der Koaleszenzmatten
  • Reinigung oder Austausch der Koaleszenzemattens nach Angaben des Herstellers
  • wenn erforderlich, Reinigung und Leerung der Abscheideranlage, Reinigung der Zu -und Ablaufrinnen sowie des Probeentnahmeschachtes

 

Generalinspektion & Sanierung

Generalinspektion:

  • alle 5 Jahre und vor Inbetriebnahme von Neuanlagen
  • Prüfung auf Dichtigkeit (Befüllung der gesamten Anlage mit Wasser, während der Wasserverlust mittels eines Prüfgerätes dokumentiert wird)
  • Kontrolle der technischen Instrumente und Armaturen
  • Kontrolle der Innenbeschichtung
  • Erstellung eines Prüfberichtes zur Vorlage bei den zuständigen Aufsichtsbehörden

Sanierung:

  • Individuelle Beratung bei Sanierungsbedarf
  • Beseitigung der Mängel auf Grundlage des Prüfberichtes
  • Dokumentation der Sanierung mit anschließender Nachprüfung
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